"Grüner Pass" –
Erfolg der SPÖ in Sachen Datenschutz
Die SPÖ hat, im Nationalrat vom 26. Mai, der Einführung des "Grünen Passes" (=ein einheitlicher Nachweis für geimpft, getestet oder genesen als Eintritt und für Reisen ins Ausland) ZUGESTIMMT! Die Sozialdemokratie hat dafür gesorgt, dass nicht noch ein schlechter türkis-grüner Gesetzesentwurf auf die Menschen in unserem Land losgelassen wird. Wir haben auf ein Begutachtungsverfahren bestanden und mehr als 30.000 Stellungnahmen sind eingegangen. Der unzureichende Datenschutz war der am meisten diskutierte Kritikpunkt. Wir haben diese Stellungnahmen ernstgenommen und durch unseren Einsatz erreicht, dass diese problematischen Teile des Gesetzes ersatzlos gestrichen wurden! Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre Daten nun sicher sind.
Starken Datenschutz durchgesetzt
Wir haben unsere Forderungen erfolgreich durchgesetzt. Die NEUE gesetzliche Grundlage für den "Grünen Pass" wird wie folgt geregelt:
- Die Zusammenführung epidemiologischer Daten mit sensiblen Daten zum Erwerbsleben, Einkommen, Bildungsweg und Krankenstände wurde ersatzlos gestrichen.
- Die Überprüfung der Gültigkeit der Nachweise darf nur „offline“ erfolgen, ohne zentrale Speicherung im Hintergrund. Das bedeutet, dass keine Nachverfolgungen von Bewegungsprofilen möglich sind.
- Protokollierung aller Zugriffe auf sensible Gesundheitsdaten, d.h. Es ist nachzusehen wer, wann auf die eigenen Daten zugegriffen hat! Geheime Datenabfrage wird somit verhindert und Datenmissbrauch wird vorgebeugt.
- Das Gesetz ist kompatibel mit EU-Plänen, d.h. der Grüne Pass kann in den EU-Mitgliedsstaaten gelesen werden und vice versa. Es wird somit sicher gestellt, dass die ÖsterreicherInnen mit dem Grünen Pass in ganz Europa reisen können.
Fakten zu Umgang und Handhabung
- Grundsätzlich haben in Zukunft alle Zertifikate einheitlich gestaltet zu sein.
- Die Zertifikate haben sowohl in analoger als auch digitaler Form ihre Gültigkeit.
- Die Ausstellung und Bereitstellung ist für die betroffenen Personen kostenfrei.
- Zertifikate dürfen von Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, der ELGA-Ombudsstelle, Teststellen oder bei Impfzertifikaten auch von Apotheken oder ÄrztInnen ausgedruckt werden.
- Die BürgerInnen können auch direkt über die Handysignatur die Zertifikate ausdrucken.
- Die Überprüfung der digitalen Zertifikate darf ausschließlich am Endgerät erfolgen (offline). Es leuchtet „rot“ für „ungültig“ und „grün“ für „gültig“ auf. Bei „ungültig wird auch noch aufgezeigt, ob die Gültigkeitsdauer abgelaufen, der QR-Code fehlerhaft oder die Signaturprüfung fehlgeschlagen ist.
Die Gesetzesgrundlage ist nun eine gute. Der Ball liegt nun wieder bei der Regierung, die nun dafür verantwortlich ist, den "Grünen Pass" ordentlich technisch umzusetzen.