Ab 1. Juli treten folgende Regeln in Kraft:
- Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin
- Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
- Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Lockerungen in der Masken-Regelung:
- ab 1. Juli sind Masken nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske (keine FFP2-Maske mehr) zu tragen. Prinizipiell gilt, da wo die 3G-Regel nicht zur Anwendung kommt.
- FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr in ein paar wenigen Ausnahmen (z.B. für MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3G-Nachweis vorliegt)
Neuerungen in der Gastronomie & Hotellerie:
- Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben.
- Keine Maskenpflicht für Gäste, outdoor und auch indoor.
- 3G-Nachweis erforderlich
- Bei Abholung von Speisen und Getränken sowie bei Imbiss- und Gastronomieständen ist von Kunden in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
- MitarbeiterInnen mit unmittelbarem KundInnenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen (Ausnahme: aktueller 3G-Nachweis!)
- Ender der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22. Juli.
Nachtgastronomie
- ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3G-Nachweis erforderlich
- ab 22. Juli voraussichtlich keine Kapazitätsbeschränkungen mehr
Veranstaltungen
- Anzeigepflicht ab 100 Personen
- Bewilligungspflicht ab 500 Personen
- Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerfassung
- Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28. Juli
ACHTUNG: Für Wien weichen diese Regelungen etwas ab.
Bitte informiere dich vorab => https://coronavirus.wien.gv.at/oeffentliches-leben/